Frauenpolitik in der Weimarer Republik

12. September 2019 (Do.) - 19:30 - 21:30 Uhr

„Meine Herren! meine Damen!“

Als während der Oktoberunruhen 1918 das allgemeine Männerwahlrecht beschlossen wurde, riefen Frauen aus verschiedenen Verbänden, Vereinen und Parteien zu einer konzertierten Aktion auf. Doch zunächst vergebens. Erst der revolutionäre Rat der Volksbeauftragten verlieh den deutschen Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Damit konnten sie sich in die verfassungsgebende Nationalversammlung und in den Reichstag wählen lassen.

Zwischen 1920 und 1932 gelang 111 Frauen der Einzug ins Parlament. Viele von ihnen hatten vorher den verschiedenen Flügeln der Frauenbewegung angehört und sie setzen sich im Reichstag weiterhin für die Belange von Frauen ein. Es zeigte sich schnell, dass die staatsbürgerliche Gleichberechtigung eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung nicht aufheben konnte. Obwohl der Beitrag der ersten Parlamentarierinnen zum Auf- und Ausbau des Sozial- und Wohlfahrtsstaates bis heute von Bedeutung ist, sind viele inzwischen fast vergessen.

Berit Schaller thematisiert in ihrem Vortrag frauenpolitische Debatten der Weimarer Republik, ordnet sie in den Kontext der damaligen Geschlechterordnung ein und lotet ihre Bedeutung für die gesellschaftliche und politische Gleichberechtigung der Frau aus.

Veranstalterin:
Kölner Frauengeschichtsverein e.V.
in Kooperation mit dem Friedensbildungswerk

Kontakt:
Tel.: 0221 / 24 82 65, E-Mail: info@frauengeschichtsverein.de

Kosten / Anmeldung:
Eintritt frei, Spenden erbeten

Veranstaltungsort:
Friedensbildungswerk, Obenmarspforten 7-11, 50667 Köln, Lageplan