Was macht eigentlich eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

03. April 2019 (Mi) - 19.30 - 21.00 Uhr

– Gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Widerstände –

In allen Behörden gibt es eine Beauftragte, die für die berufliche Gleichstellung ihrer Kolleginnen arbeitet. Bei einer Stadtverwaltung ist das aber nicht alles; in der Gemeindeordnung NRW § 5 ist zu finden: „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.“ Deshalb ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte mit besonderen Rechten innerhalb der Verwaltung sowie im Rat und seinen Ausschüssen ausgestattet und es werden ihr die dafür benötigten Ressourcen zugesichert – für Köln in § 27 der Hauptsatzung.

An diesem Abend soll zusammen mit einer Expertin von der LAG kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW beleuchtet werden, wie die Erfüllung der Querschnittsaufgabe ‚Kommunale Gleichstellung‘ in der Praxis von statten gehen kann und welche Unterstützung aus der Zivilgesellschaft dafür erforderlich ist. Im Gespräch:

  • Silke Tamm-Kanj, seit 1987 Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Würselen, wuerselen.de
  • Bettina Mötting, seit 2019 Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Köln, stadt-koeln.de

Hier ist die Einladung: Was macht eigentlich eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte, 03.04.2019 (pdf-Datei, 381 KB)

Veranstalterinnen:

Ansprechpartnerin:
Dr. Marita Alami, Tel.: 0221 / 1397550, E-Mail: info@akf-koeln.de

Veranstaltungsort:
Melanchthon-Akademie Köln, Kartäuserwall 24b, 50678 Köln, Lageplan